
Herzog Eberhard im Bart (1445–1496) spielte eine zentrale Rolle in der politischen und territorialen Entwicklung des späteren Baden-Württemberg. Durch seine Maßnahmen zur Wiedervereinigung Württembergs legte er den Grundstein für ein starkes, geeintes Herzogtum, das als Basis für die spätere Entstehung des Bundeslandes diente. Besonders der Münsinger Vertrag, den Eberhard 1482 unterzeichnete, beendete die jahrzehntelangen Erbstreitigkeiten zwischen den beiden Landesteilen Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart. Diese Wiedervereinigung stabilisierte die Region und schuf eine solide Grundlage für wirtschaftliche und politische Entwicklungen, die bis zur heutigen Struktur von Baden-Württemberg reichen.
Sein Einfluss erstreckte sich auch auf das Gebiet des heutigen Zollernalbkreises. Durch die Zentralisierung der Verwaltung und die Förderung von Bildung und Infrastruktur stärkte Eberhard im Bart die Stellung der Städte in seinem Herrschaftsbereich, darunter auch Balingen. Balingen profitierte direkt von seiner Politik, da die Stadt durch wirtschaftliche und rechtliche Reformen an Bedeutung gewann. Die Förderung von Handel, Bildung und kulturellen Einrichtungen unter Eberhard verbesserte das Ansehen der Stadt im regionalen Vergleich und festigte ihre Position als wichtiger Standort im mittleren Württemberg.
Darüber hinaus legte Herzog Eberhard mit der Gründung der Universität Tübingen und der Unterstützung von Klöstern wie Bebenhausen und Alpirsbach den Grundstein für eine nachhaltige kulturelle und intellektuelle Entwicklung der Region. Dies trug nicht nur zur Stabilität Württembergs bei, sondern förderte auch die Identität und das Selbstbewusstsein der Städte wie Balingen innerhalb des späteren Zollernalbkreises.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Herzog Eberhard im Bart erheblich zur Entstehung des heutigen Baden-Württembergs und der strukturellen Entwicklung des Zollernalbkreises beitrug. Sein strategisches Vorgehen und seine Förderung von Städten wie Balingen verbesserten deren Stellung nachhaltig und prägten die regionale Entwicklung…

Herzog Eberhard im Bart, geboren am 11. Dezember 1445 in Urach und gestorben am 24. Februar 1496 in Tübingen, war der erste regierende Herzog von Württemberg. Sein Beiname „im Bart“ bezieht sich auf seine markante Erscheinung mit einem langen Bart, der ihm zu Lebzeiten und in der Erinnerung anhaftete. Er spielte eine entscheidende Rolle in der Geschichte Württembergs und legte die Grundlagen für das spätere Herzogtum.
Frühes Leben und Aufstieg
Eberhard wurde als Sohn von Ludwig I. von Württemberg und Mechthild von der Pfalz geboren. Nach dem Tod seines Vaters 1459 trat er die Nachfolge als Graf Eberhard V. von Württemberg-Urach an. Zu dieser Zeit war das Herrschaftsgebiet Württembergs in zwei Teile gespalten: Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart.
Der Münsinger Vertrag und die Wiedervereinigung
Im Jahr 1482 unterzeichnete Eberhard den Münsinger Vertrag mit seinem Vetter Eberhard VI. von Württemberg-Stuttgart. Dieser Vertrag beendete jahrzehntelange Erbstreitigkeiten und führte zur Wiedervereinigung der beiden Landesteile. Eberhard V. übernahm die alleinige Herrschaft und verlegte die Residenz nach Stuttgart, der Hauptstadt des früheren Teils. Der Vertrag legte zudem die Unteilbarkeit des Landes und das Primogeniturrecht fest, wodurch die Erbfolge geregelt wurde .

Der Münsinger Vertrag, geschlossen am 14. Dezember 1482, war ein entscheidender Wendepunkt in der Geschichte Württembergs. Er beendete die jahrzehntelange Teilung der Grafschaft, die seit dem Nürtinger Vertrag von 1442 in einen Uracher und einen Stuttgarter Landesteil gespalten war.
🏰 Hintergrund und Inhalt des Vertrags
- Vertragspartner: Graf Eberhard V. im Bart (Urach) und Graf Eberhard VI. (Stuttgart).
- Ziel: Beilegung der Erbstreitigkeiten und Wiedervereinigung der Grafschaft Württemberg.
- Ort der Unterzeichnung: Münsingen, unter Beteiligung der württembergischen Landstände („Ehrbarkeit“).
- Kernpunkte:
- Unteilbarkeit des Landes wurde festgeschrieben.
- Einführung der Primogenitur (Erstgeburtsrecht) zur Sicherung der Erbfolge.
- Eberhard V. übernahm die Regierung und verlegte die Residenz nach Stuttgart.
- Eberhard VI. wurde als Erbe des vereinigten Landes festgelegt.
🛡 Bedeutung für Württemberg
- Der Vertrag verhinderte eine weitere Zersplitterung des Landes.
- Er schuf die Voraussetzungen für die Erhebung Württembergs zum Herzogtum im Jahr 1495 durch König Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag.
- Der Vertrag gilt als Meilenstein der württembergischen Landesgeschichte.
📍 Lokale Erinnerung in Münsingen
- Im Stadtmuseum Münsingen wird der Vertrag prominent präsentiert.
- Ein Museumsfilm erklärt die historischen Umstände und die Bedeutung des Vertrags.
- Das Museum befindet sich im „Alten Schloss“ oberhalb der Stadt, erbaut um 1485
🏛️ Stadtmuseum Münsingen
Stadtmuseum | Stadt Münsingen
- Das Museum im „Alten Schloss“ zeigt eine Dauerausstellung zur Geschichte der Münsinger Alb.
- Der Münsinger Vertrag wird dort als landesgeschichtlich bedeutsames Ereignis präsentiert.
- Ein Museumsfilm erklärt die historischen Umstände und die Bedeutung des Vertrags.
📜 Wikipedia-Artikel
Münsinger Vertrag – Wikipedia
- Umfassende Darstellung der Vertragsinhalte, Beteiligten und politischen Folgen.
- Enthält Bilder des Originaldokuments und Hinweise auf weiterführende Literatur.
- Verlinkt auch zu einem Kurzfilm des Stadtarchivs Münsingen.
🎥 Deutsche Digitale Bibliothek
Der Münsinger Vertrag von 1482 – DDB
- Präsentiert ein AV-Dokument mit historischen Urkunden und einem Film zur Vertragsgeschichte.
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Erhebung zum Herzogtum
Am 21. Juli 1495 wurde Eberhard im Bart im Rahmen des Reichstags zu Worms von Kaiser Maximilian I. zum Herzog erhoben. Diese Erhebung stellte Württemberg in der Hierarchie des Heiligen Römischen Reiches über die Markgrafschaften und Grafen, jedoch unter die bestehenden Herzogtümer. Eberhard wurde feierlich in Herzogkleidung gekleidet und mit einem Schwert ausgestattet, was seinen neuen Titel bestätigte .
Förderung von Bildung und Kultur
Eberhard im Bart legte großen Wert auf Bildung und Kultur. 1477 gründete er die Universität Tübingen, die heute eine der ältesten Universitäten Deutschlands ist. Durch seine Unterstützung des Humanismus zog er Gelehrte und Künstler an, die das kulturelle Leben in Württemberg bereicherten.
Religiöse und soziale Politik
In religiöser Hinsicht zeigte Eberhard eine konservative Haltung. Er setzte sich für die Bewahrung der katholischen Traditionen ein und förderte die Errichtung von Kirchen und Klöstern. So ließ er beispielsweise das Kloster Bebenhausen restaurieren und unterstützte die Stiftung des Klosters Alpirsbach.
Sozialpolitisch erließ er 1492 eine Verordnung, die es Juden untersagte, sich in Württemberg niederzulassen. Diese Maßnahme prägte das Leben der jüdischen Bevölkerung in der Region bis ins 19. Jahrhundert .

Tod und Nachfolge
Eberhard im Bart starb am 24. Februar 1496 in Tübingen. Da er keine männlichen Nachkommen hinterließ, folgte ihm sein Vetter Eberhard VI. von Württemberg-Stuttgart als Herzog Eberhard II. nach. Seine Bestattung erfolgte in der Kollegienkirche in Tübingen.
Vermächtnis
Eberhard im Bart hinterließ ein starkes und vereintes Herzogtum Württemberg. Seine Politik der Zentralisierung und Förderung von Bildung und Kultur legte den Grundstein für die spätere Entwicklung des Landes. Sein Andenken wird durch Denkmäler wie das Reiterstandbild in Stuttgart und die Erwähnung in der schwäbischen Landeshymne „Preisend mit viel schönen Reden“ lebendig gehalten .
Herzog Eberhard im Bart (1445–1496)
Herzog Eberhard im Bart (11. Dezember 1445 in Urach – 24. Februar 1496 in Tübingen) war der erste regierende Herzog von Württemberg. Sein Beiname „im Bart“ bezieht sich auf seine markante Erscheinung und ist historisch überliefert. Er spielte eine entscheidende Rolle in der Geschichte Württembergs und legte die Grundlagen für das spätere Herzogtum.
Frühes Leben und Aufstieg
Eberhard war Sohn von Ludwig I. von Württemberg und Mechthild von der Pfalz. Nach dem Tod seines Vaters 1459 trat er die Nachfolge als Graf Eberhard V. von Württemberg-Urach an. Zu dieser Zeit war Württemberg in zwei Teile gespalten: Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart.
Der Münsinger Vertrag und die Wiedervereinigung
1482 unterzeichnete Eberhard den Münsinger Vertrag mit seinem Vetter Eberhard VI. von Württemberg-Stuttgart. Dieser Vertrag beendete jahrzehntelange Erbstreitigkeiten und führte zur Wiedervereinigung der beiden Landesteile. Eberhard übernahm die alleinige Herrschaft und verlegte die Residenz nach Stuttgart.
Erhebung zum Herzogtum
Am 21. Juli 1495 wurde Eberhard im Bart im Rahmen des Reichstags zu Worms von Kaiser Maximilian I. zum Herzog erhoben. Dies stellte Württemberg in der Hierarchie des Heiligen Römischen Reiches auf die Ebene eines Herzogtums.
Förderung von Bildung und Kultur
Eberhard gründete 1477 die Universität Tübingen und zog Gelehrte sowie Künstler an, die das kulturelle Leben in Württemberg bereicherten. Durch seine Unterstützung des Humanismus legte er den Grundstein für eine blühende Geistes- und Bildungslandschaft.
Religiöse und soziale Politik
Eberhard förderte die katholische Kirche und restaurierte Klöster wie Bebenhausen und Alpirsbach. 1492 erließ er eine Verordnung, die es Juden untersagte, sich in Württemberg niederzulassen.
Tod und Nachfolge
Eberhard im Bart starb am 24. Februar 1496 in Tübingen. Sein Vetter Eberhard VI. von Württemberg-Stuttgart folgte ihm als Herzog Eberhard II. nach. Eberhard wurde in der Kollegienkirche Tübingen bestattet.
Vermächtnis
Eberhard hinterließ ein starkes und vereintes Herzogtum Württemberg. Seine Politik der Zentralisierung und Förderung von Bildung und Kultur prägt das Land bis heute. Sein Andenken wird durch das Reiterstandbild in Stuttgart gewürdigt.
Bilder (lizenzfrei / Creative Commons)
- Reiterstandbild Herzog Eberhard im Bart – Stuttgart
Quelle: Wikimedia Commons - Porträt Herzog Eberhard im Bart
Quelle: Wikimedia Commons - Universität Tübingen – Gründung durch Eberhard im Bart
Quelle: Wikimedia Commons - Kloster Bebenhausen – Restauriert unter Eberhard im Bart
Quelle: Wikimedia Commons